Tarifvertragsrecht: In einem Unternehmen können mehrere Gewerkschaften das Sagen haben

15-JUL-10

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass für den Fall, dass in einem Unternehmen mehrere Gewerkschaften vertreten sind, auch die kleineren Arbeitnehmer-Vertretungen ihre Forderungen für die von ihnen vertretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchsetzen können. Ein Tarifvertrag (einer kleineren Gewerkschaft) kann nicht mehr durch einen anderen verdängt werden. Das BAG bezog sich auf das Grundrecht der Tariffreiheit. Damit ist das Prinzip der "Tarifeinheit" gekippt worden: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, was seine Gewerkschaft für seine Gruppe innerhalb des Betriebes ausgehandelt hat. (In drei Bereichen wird dieses Recht bereits praktiziert: bei der Deutschen Bahn: GdL für Lokführer/Transnet und GDBA für die übrigen Beschäftigten; Krankenhäuser: Marburger Bund für Ärzte/ver.di übrige Beschäftigte; Lufthansa: Cockpit für Piloten/ver.di übrige Beschäftigte.) (BAG, 4 AZR 549/08)